Fahrgast hat einen Krankentransportschein. Was tun?

Nachfolgend seht Ihr ein Bild einer Verordnung mit Beschriftungen an den Stellen, die ausgefüllt sein müssen, damit diese von unserer Buchhaltung korrekt abgerechnet werden kann:


Es muss exakt ein Kreuz in das Feld 1 (Genehmigungsfreie Fahrten) ODER in das Feld 2 (Genehmigungspflichtige Fahrten) gesetzt worden sein.

Der Fahrgast muss zwingend auf der Verordnung unterschreiben! Feld 3 (Bestätigung durch den Versicherten)


Das Formular darf nur entweder komplett maschinell oder komplett handschriftlich ausgefüllt sein. Alles andere lässt das Dokument ungültig werden.


Wurde in beide Felder ein Kreuz gesetzt, ist das Dokument ungültig und kann nicht abgerechnet werden!


Falls kein Kreuz gesetzt wurde, KEINESFALLS selbst etwas ankreuzen!

In diesem Fall den Patienten bitten, in die Praxis zurückzukehren, damit dort das korrekte Feld angekreuzt werden kann.

Nur die Praxis darf die Kreuze setzen und muss das Formular mit einer Unterschrift und einem Stempel bestätigen!


Bitte notiert außerdem die Auftragsnummer so, wie sie in der App angezeigt wird auf dem Krankentransportschein.
Bitte senden Sie uns den mit der Auftragsnummer versehenen Krankentransportschein zur Abrechnung an:

best.ways GmbH
Krankenfahrten
Mergenthalerallee 77
65760 Eschborn




Hier noch eine Zusammenfassung: